Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

get_eaten Pizzacatering

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie die Erbringung von Catering-Dienstleistungen zwischen get_eaten Pizzacatering (nachfolgend „Caterer“) und dem Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Caterer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Caterers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots durch den Kunden.
Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine andere Form der digitalen Bestätigung (z.B. WhatsApp) erfolgen. Mit der Bestätigung erkennt der Kunde diese AGB an.
Änderungen der Personenanzahl können bis maximal 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin berücksichtigt werden. Spätere Reduzierungen der Personenanzahl entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Preises für die ursprünglich gemeldete Anzahl, da der Wareneinkauf bereits erfolgt ist. Erhöhungen sind nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
Zur Sicherung des Termins und zur Deckung des Wareneinkaufs wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Diese ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu leisten.
Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Leistungserbringung und Bedingungen vor Ort
Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort eine geeignete, ebene Fläche für den Aufbau des mobilen Pizzaofens und des Equipments zur Verfügung steht.
Der Kunde gewährleistet den Zugang zum Veranstaltungsort. Bei Indoor-Events hat der Kunde zwei getrennte Stromkreise (Schuko, 230V) zur Verfügung zu stellen.
Schlechtwetter-Regelung: Da der Pizzaofen im Freien betrieben wird, obliegt es dem Kunden, bei schlechtem Wetter für eine geeignete Überdachung oder einen alternativen Standort zu sorgen. Kann der Caterer aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen durch den Kunden seine Leistung nicht erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis kann der Caterer einen eigenen Pavillon bereitstellen.

§ 5 Stornierung (Rücktritt des Kunden)
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig, basierend auf dem Auftragswert:
Bis 14 Tage vor dem Event: Kostenfrei. Bereits geleistete Anzahlungen werden erstattet.
Weniger als 14 Tage bis 3 Tage vor dem Event: 50 % des Auftragswertes.
Weniger als 3 Tage vor dem Event: 75 % des Auftragswertes.

§ 6 Rücktritt durch den Caterer & Höhere Gewalt
Kann der Caterer die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, technischem Defekt oder anderen unvorhersehbaren Gründen nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen (inkl. Anzahlung) vollständig an den Kunden zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit dem Caterer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote), die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Eventuell bereits entstandene Kosten für speziell für den Kunden beschaffte Waren (z.B. verderbliche Lebensmittel) können jedoch in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Allergene und Unverträglichkeiten
Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Allergien oder Unverträglichkeiten der Gäste im Vorfeld zu erfragen und dem Caterer rechtzeitig mitzuteilen.
Der Caterer weist darauf hin, dass in der mobilen Küche mit glutenhaltigen Lebensmitteln (Mehl) gearbeitet wird. Eine Kreuzkontamination kann trotz größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden. Eine Garantie für glutenfreie Speisen (z.B. bei Zöliakie) kann daher nicht übernommen werden.

§ 8 Haftung
Der Caterer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Umgang mit Equipment und Haftung des Kunden
Der Caterer stellt für die Durchführung des Events technisches Equipment (insbesondere mobiler Pizzaofen, Arbeitsflächen, Pavillon) sowie Geschirr und Besteck zur Verfügung. Diese Gegenstände verbleiben im Eigentum des Caterers.
Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung durch Dritte zu schützen. Dies gilt insbesondere für den Schutz vor unsachgemäßer Benutzung durch Gäste (z.B. spielende Kinder in der Nähe des heißen Ofens).
Der Kunde haftet für alle Schäden am Equipment des Caterers, die während der Veranstaltung durch ihn, seine Gäste oder Mitarbeiter verursacht werden, sofern diese nicht auf einem Verschulden des Caterers beruhen. Dies umfasst auch den Verlust von Equipment.
Bei Beschädigung oder Verlust wird dem Kunden der Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

Stand: 22.11.2025